
Jus utrumque (lat., "das zwiefache Recht"), das von der weltlichen Macht (dem Kaiser) einerseits und von der Kirche anderseits ausgehende Recht, insbesondere römisches und kanonisches Recht. S. Juris utriusque doctor.
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Sammelbezeichnung für das römische und das kanonische Recht, d. h. die beiden Rechte, die seit dem 13. Jahrhundert an den Universitäten gelehrt wurden. Noch heute verleihen verschiedene juristische Fakultäten den Grad eines Doctor utriusque iuris.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/jus-utrumque
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